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Kontrolle

Effektive Kontrolle im Interesse der Einhaltung
artenschutzrechtlicher Bestimmungen
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Das Erfassungs- und Kennzeichnungssystem wird von einem Experten-Beirat überwacht und aktualisiert. Der Beirat arbeitet zusammen mit Vertretern der zuständigen Bundesbehörden sowie der Länderbehörden (Länderarbeitsgemeinschaft Naturschutz – LANa).
Seit dem 01. Dezember 1987 ist die Artenschutzfahne von den Naturschutzbehörden des Bundes und der Länder alternativ zur CITES-Bescheinigung als Herkunftsnachweis für artenschutzrechtlich einwandfreie Ware anerkannt.
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