Anima (Crocodylus johnsoni) in Australia - Photo de Guillaume Blanchard (Fujifilm S6900, mars 2003) - licence CC-BY-SA

Die häufigsten Fragen an den IRV

An dieser Stelle wollen wir die häufigsten Fragen an den IRV rund um die Themen Artenschutz, Kennzeichungssystem und Kontrolle beantworten. Die Übersicht wird stetig erweitert. Sie haben auch eine Frage, kontaktieren Sie uns gerne.

Bitte wenden Sie sich in diesem Fall an einen unabhängigen Gutachter Ihrer Wahl, der sich mit der Begutachtung von Reptillederwaren auskennt. Adressen finden Sie im Internet oder den Gelben Seiten. Leider liegt dem Reptilartenschutz e.V. keine derartige Liste vor. Adressen von Gutachtern, mit denen unser Verband arbeitet, erhalten Sie gerne auf Anfrage. Zu diesem Zweck sollten Sie Fotos Ihrer Reptillederware, die Sie anhängen möchten, bereithalten. Allerdings kann auf Grund dieser Fotos noch kein Gutachten erstellt werden. Hierfür sollten Sie bereit sein Ihre Ware dem gewählten Gutachter per Einschreiben oder Frachtdienstleister zukommen zu lassen. Wertschätzungen können jedoch nicht vorgenommen werden. Ein Gutachten kostet zwischen 25,00 und 50,00 EUR, je nach Bestimmungsaufwand.

Die IRV Artenschutzfahne reicht hierfür in der Regel aus. Sollte keine Artenschutzfahne vorhanden sein, ist ein Gutachten erforderlich, möglicherweise auch zusätzlich eine Vermarktungsgenehmigung der zuständigen Naturschutzbehörde. Zusätzlich müssen alle Artikelbeschreibungen für Tierpräparate genaue Angaben über die Art des Tieres und die Herkunft des Präparats enthalten, damit ein Handel mit geschützten Arten ausgeschlossen werden kann.

Handelsplattformen wie ebay haben oftmals eigene Richtlinien zur Vermarktung von Reptillederprodukten.

Um ein Artenschutzfähnchen zu erhalten muss man zunächst Mitglied im Reptilartenschutzschutz e.V. sein. Mitglieder beantragen die Aufnahme einer bestimmten Ledermenge, die unter die Vorschriften des Washingtoner Artenschutzübereinkommens und seiner Durchführungsbestimmungen fällt, in das Erfassungssystem, unter Vorlage der für den Handel dieser Leder erforderlichen Dokumente im Original.
Wenn nach Prüfung aller Dokumente keinerlei Zweifel an der rechtmäßigen Einfuhr bestehen, wird der Vorgang registriert und etikettiert. Das Originaldokument wird in der Erfassungsstelle aufbewahrt, der Antragsteller erhält eine Kopie seiner Dokumente, die für ihn gleichzeitig die Bestätigung für die Erfassung der Ledermenge im System des Verbandes darstellt. Gibt es Zweifel an der rechtmäßigen Einfuhr, kann die Aufnahme der importierten Menge verweigert werden. An dieser Stelle sei ausdrücklich darauf hingewiesen, dass ein Artenschutzfähnchen nicht die notwendigen CITES Ein- oder Ausfuhrdokumente ersetzt. Diese erhalten Sie beim Bundesamt für Naturschutz unter citesma@bfn.de

Mitglied werden können nur Gewerbetreibende (Gerber, Lederhändler, Lederwarenhersteller, Uhrarmbandhersteller o. Ä.). Für die private Nutzung ist das Erfassungssystem nicht vorgesehen.
Der Reptilartenschutz e.V. wurde als Träger des Erfassungs- und Kennzeichnungssystems ‚Artenschutzfahne' gegründet. Als Dachorganisation fungiert auch weiterhin der Internationale Reptillederverband e.V. Daher ist die Mitgliedschaft in beiden Verbänden grundsätzlich empfohlen.
Der Mitgliedsbeitrag im IRV beträgt mindestens 260,00 EUR/Jahr (richtet sich nach der Anzahl der Beschäftigten, die mit Reptilleder beschäftigt sind). Die Aufnahmegebühr beläuft sich auf drei Jahresbeiträge.
Als Aufnahmebeitrag im RA (für Verarbeiter mit bis zu 3 Beschäftigten im Reptillederbereich) sind 3.850,00 EUR zu zahlen. Mitglieder des IRV zahlen die Hälfte dieses Betrages. Laufende Beiträge berechnen sich nach Anzahl und Art der abgerufenen Artenschutzfahnen. Eine Beitragsordung kann in der Geschäftsstelle angefordert werden.
Die Artenschutzfahnen werden mit IRV-Plomben an den Reptillederwaren befestigt. Dafür ist eine spezielle Plombenzange erforderlich, die z. Zt. für 210,00 EUR erhältlich ist sowie die dazu gehörigen Plomben und Gegenringe, für 67,40 EUR/1000 Stck.
Zur Anforderung der Mitgliedsunterlagen nehmen Sie bitte Kontakt mit der Geschäftsstelle auf.

In der Regel erhalten Sie Ihre Fähnchen, sofern Sie alle notwendigen Papiere, wie Rechnung, CITES und/oder Einfuhrdokumentation, vorlegen können, sehr schnell, d. h. innerhalb von 2 – 3 Werktagen. Dennoch kann es, gerade zu Spitzenzeiten, wie beispielsweise in der Vorweihnachtszeit (die u. U. schon im Oktober beginnen kann), aber auch zur Urlaubszeit oder im Krankheitsfall, zu Engpässen kommen. Danke für Ihr Verständnis.

Kopien für den Inhaber (gelbe Kopien) verbleiben beim IRV, da dieser im Prinzip die Buchführung für die Mitgliedsfirmen übernimmt und die gelbe Kopie in den Unterlagen des Einführers verbleiben soll. Im Zweifelsfall ist die gelbe Kopie der Nachweis der legalen Einfuhr.

Um Wiederausfuhren beim Bundesamt für Naturschutz zu beantragen, bzw. die rechtmäßige Einfuhr, evtl. auch bei Behörden zur Beantragung von Veräußerungsgenehmigungen, zu belegen, ist es unumgänglich, eine Kopie der Einfuhrcites vorzulegen. Diese können Sie ganz einfach über die Geschäftsstelle beziehen. Rufen Sie einfach an oder kontaktieren Sie uns per Mail oder Fax. Wir bemühen uns stets Ihnen, ohne lange Wartezeiten, die gewünschten Papiere zur Verfügung zu stellen.
Erläuterungen zur Antragstellung beim Bundesamt für Naturschutz finden Sie unter www.bfn.de und citesma@bfn.de

Kontakt

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  Berliner Straße 48
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  (069) 82 97 41 - 31
  (069) 82 97 41 - 41
  info(at)irv-ra.de

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